Lebenslange Garantie

Im Falle von Fabrikationsfehlern haben die OPINEL Artikel eine lebenslange Garantie und werden auf Wunsch des Käufers ausgetauscht.

Schäden, die durch gewöhnlichen Verschleiß, einer unsachgemäßen Verwendung, durch Veränderung oder der Demontage des Artikels entstehen, sind nicht von der OPINEL Garantie abgedeckt. 

Der Hinweis «lebenslang» muss auf die Lebensdauer der physischen Person verstanden werden, die den Kauf des OPINEL Artikels vorgenommen hat, bei OPINEL oder einem Vertragshändler, nachfolgend «der Käufer» genannt.

 

Die Geltendmachung der lebenslangen Garantie wird im nachfolgenden Absatz beschrieben. 

Gesetzliche Garantien

In Umsetzung der Richtlinie 99/44/CE des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 betreffend bestimmte Aspekte des Verkaufs und der Garantien von Konsumgütern, hat der Käufer rechtliche Ansprüche wie die Konformitätsgarantie und Garantie bei versteckten Fehlern, deren Gültigkeit von der vorliegenden Garantie unberührt bleibt. Insbesondere im französischen Recht bleibt der Verkäufer der gesetzlichen Gewährleistungsgarantie verpflichtet nach den Artikeln L. 217-4 bis L. 217-12 des Verbraucherschutzgesetzes und des Gesetzes zu den versteckten Mängeln einer verkauften Sache entsprechend der in den Artikeln 1641 bis 1648 und 2232 vorgesehenen Bedingungen des Zivilgesetzbuches, deren Auszüge nachfolgend genannt werden.

Artikel L217-4 des Verbraucherschutzgesetzes: « Der Verkäufer liefert ein Gut entsprechend dem Vertrag und leistet Gewähr für fehlende Vertragsmäßigkeit zum Zeitpunkt der Lieferung. Er leistet ebenso Gewährleistung für fehlende Vertragsmäßigkeit, die aus der Verpackung, den Montage- oder Installationsanleitungen entstehen, wenn diese durch den Vertrag oder unter seiner Verantwortung durchgeführt wurden. »

Artikel L217-5 des Verbraucherschutzgesetzes: «Das Gut entspricht dem Vertrag:
1° Wenn es für die eigene Verwendung geeignet ist, die von einem vergleichbaren Gut erwartet wird, gegebenenfalls:
- wenn es der durch den Verkäufer gegebenen Beschreibung entspricht und die Eigenschaften aufweist, die dieser dem Käufer durch eine Probe oder ein Modell unterbreitet hat;
- wenn es die Eigenschaften aufweist, die ein Käufer berechtigterweise erwarten kann unter Einbeziehung der öffentlichen Äußerungen, die durch den Verkäufer gemacht wurden, durch den Verkäufer, durch den Hersteller oder durch seinen Vertreter, insbesondere in der Werbung oder in der Etikettierung;
2° Oder wenn es die im gegenseitigen Einvernehmen durch die Parteien festgelegten Eigenschaften aufweist oder wenn es für den vom Verbraucher angestrebten Zweck geeignet ist, dieses vom Verkäufer zur Kenntnis gebracht wurde und wenn dieses von letzterem akzeptiert wurde.»

Artikel L217-12 des Verbraucherschutzgesetzes «Die Handlung, die sich aus der Vertragswidrigkeit ergibt, verjährt nach zwei Jahren nach Lieferung des Gutes.»

Artikel L217-16 des Verbraucherschutzgesetzes «Wenn ein Käufer vom Verkäufer innerhalb der kommerziellen Garantie, die ihm beim Erwerb oder der Reparatur eines beweglichen Gutes gewährt wurde, eine Wiederherstellung in einem von der Garantie abgedeckten Zustand verlangt, wird eine Ausfallzeit von mindestens sieben Tagen an die Dauer der noch verbleibenden Garantielaufzeit hinzugefügt.Dieser Zeitraum beginnt ab der Anfrage nach Intervention durch den Käufer oder der Bereitstellung zur Reparatur des betreffenden Gutes, wenn diese Zurverfügungstellung nach der Anfrage nach Intervention erfolgt.»

Artikel 1641 des Zivilgesetzbuches: «Der Verkäufer ist zur Gewährleistung verpflichtet bei versteckten Mängeln der verkauften Ware, die diese für den Gebrauch ungeeignet machen, für den sie bestimmt ist oder die den Gebrauch dermaßen verringern, dass der Käufer diese nicht erworben oder einen geringeren Preis dafür gegeben hätte, wenn er davon gewusst hätte.»

Artikel 1648 Absatz 1 des Zivilgesetzbuches: «Die Handlung, die aus der Sachmängelhaftung entsteht, muss vom Käufer innerhalb von einer Frist von zwei Jahren ab der Entdeckung des Mangels vorgebracht werden.»

Name und Adresse des Garantiegebers: OPINEL SAS, Vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Stammkapital von 453 438 Euro, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister in Chambéry unter der Nummer 745 821 025.